Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der Provaru GmbH – Photovoltaik-Projektgesellschaft (nachfolgend „Projektgesellschaft“ oder „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) geschlossen werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Projektgesellschaft verpflichtet sich, die Planung und den Bau von Solaranlagen gemäß den spezifischen Projektvereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, die für die Planung und den Bau der Solaranlagen erforderlichen Informationen und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen.
3. Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag zwischen der Projektgesellschaft und dem Kunden kommt zustande, wenn beide Parteien eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen oder wenn die Projektgesellschaft mit der Ausführung des Projekts beginnt.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung für die Planung und den Bau der Solaranlagen wird in der Projektvereinbarung festgelegt.
4.2 Zusätzliche Kosten, die während der Durchführung des Projekts entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich in der Projektvereinbarung abgedeckt sind.
5. Liefer- und Fertigstellungstermine
5.1 Die Projektgesellschaft wird sich bemühen, die in der Projektvereinbarung festgelegten Liefer- und Fertigstellungstermine einzuhalten. Verzögerungen können jedoch aufgrund unvorhergesehener Umstände auftreten.
5.2 Die Projektgesellschaft haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Kunden aufgrund von Verzögerungen entstehen, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
6. Gewährleistung
6.1 Die Projektgesellschaft gewährleistet, dass die Solaranlagen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Fertigstellung des Projekts.
7. Haftung
7.1 Die Haftung der Projektgesellschaft ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Die Projektgesellschaft haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Kleve.